Fragen

Täglich erreichen uns viele Fragen zu unserem Anhängerprogramm, hier ein paar der häufigsten:

Wie lange haben die Anhänger Garantie ??

Die Anhänger haben die gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren. Wenden Sie sich im Garantiefall an uns wir helfen Ihnen gerne weiter

Wo kann ich meinen Anhänger bei einem Garantiefall reparieren lassen??

In Absprache mit uns können Sie kleinere Reparaturen vor Ort bei einem KFZ Meisterbetrieb durchführen lassen Die Ersatzteile werden Ihnen zugesandt.

Wie lange haben die Anhänger Lieferzeit ??

In der Regel haben die Anhänger 3-5 Wochen Lieferzeit. Wir halten uns nur die TOP Seller vorrätig, da wir kein Austellungsgelände und permanent anwesendes Personal unterhalten. Die Einsparung dieser beiden Kostenfaktoren geben wir lieber an unsere Kunden weiter.

Wie sieht es mit Ersatzteilen aus ??

Wir beziehen unsere Anhänger von europäischen Herstellern, die die wesentlichen Teile wie Achse, Deichsel und Zubehör von deutschen Herstellern (Knott, Alko etc.) beziehen.

Ich komme von weiter her. Wie wickeln Sie das ab ??

Wenn Sie sich für ein Anhängermodell entschieden haben, senden Sie uns eine Bestellung per Fax/E-Mail etc. oder Sie rufen uns an. Wir senden Ihnen anschließend eine Auftragsbestätigung, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden (Fax/E-Mail etc).
Wir bestellen den Anhänger dann für Sie (ca. 3-5 Wochen Lieferzeit). Wir benachrichtigen Sie wenn der Anhänger bei uns eingetroffen ist.
Wenn Sie den Anhänger vorab auf sich zulassen möchten und ihn dann mit dem eigenen Nummernschild abholen, überweisen Sie uns vorab 10% des Kaufbetrags und wir senden Ihnen den KFZ Brief per Einschreiben Einwurf zu.

Können die Anhänger auch versandt werden ??

Die Anhänger können auch sehr preiswert innerhalb Deutschland (ohne Inseln) versandt werden, siehe unsere Versandkostenübersicht.

Habe meinen Stecker beim Abhänger abgerissen wie ist die Belegung ?

Belegungsplan Stecker 7-polig und Stecker 13-polig

Wo kann ich meinen Anhänger abholen ??

Sie können den Anhänger bei uns in Biberbach abholen. Eine Abholung in Biberbach ist auch nach vorheriger Absprache am Wochenende möglich.

Gibt es einen 100 Km/h Zulassung oder wie bekomme ich den Hänger für 100 Km/h zugelassen ??

Für die 100 km/h Zulassung muss der Anhänger (gebremst) einen Stoßdämpfersatz / Achse haben und die Bereifung für 100 km/h Betrieb geeignet sein. Dies wird für alle gebremsten Anhänger angeboten.
Dass Sie dann auch 100 km/h fahren können hängt im Wesentlichen von Ihrem Zugfahrzeug ab.
Hierbei gilt es folgendes zu beachten:
hier klicken....

Welche Last darf ich mit meinem Zugfahrzeug ziehen ??

Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29
Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann  in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen  Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast  1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren. Achtung: Es zählt immer das Gesamtgewicht des Anhängers also Achslast + Stützlast !!
Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an der Heckklappe.
 

Wie weit darf die Ladung denn im Ganzen über das Fahrzeug hinausragen ??

Auszug aus der StVO

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens
35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
 

Anleitung zum Nachstellen von Knott Bremsen (keine Haftung bei Schäden - lassen Sie die Finger von der Bremsanlage wenn Sie nicht über das notwendige technische Know How verfügen - lassen Sie die Einstellungen in einer Fachwerkstatt prüfen !!

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:

PKW Anhänger Shop Biberbach       
Frau Wilhelma Arend
Am Galgenberg 8
86485 Biberbach

Fax: 08271 428 136
vertrieb@pkwanhaengershop.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung
 

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